WEG-Recht
in Freiburg

WEG-Recht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung treten Sie – oft für eine sehr lange Zeit – einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei, deren Zusammenwirken sich nach den Spielregeln des Wohnungseigentumsgesetzes einerseits und der eigenen, notariell beurkundeten Gemein-schaftsordnung (Teilungserklärung) richtet. Auch die Position des für die Gemeinschaft tätigen Verwalters ist von elementarer Bedeutung. Dass es dabei immer wieder zu Meinungs-verschiedenheiten und Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern selbst oder der Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter kommen kann, liegt auf der Hand.

Themen, wie die Verteilung der Lasten und Kosten über ein Wirtschaftsjahr hinweg, Beschlussfassungen zu baulichen Veränderungen am Haus oder dessen Sanierung, Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit einzelner Nutzungen oder auftretenden Störungen im Haus, lösen den Bedarf nach Beratung und Vertretung aus. Einzelne Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter werden von uns in all diesen möglichen Streitfragen betreut.

Die Eigentümergemeinschaft hat aber auch Ansprüche gegenüber Dritten, vor allem wenn festgestellt wird, dass in der Wohnanlage Baumängel vorhanden sind. Wie ein einzelner Wohnungseigentümer oder alternativ die ganze WEG Gewährleistungsansprüche durchsetzen kann, bedarf genauso der anwaltlichen Unterstützung, auch in Form der Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
Zuständigkeiten
Ulrich Jeutter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht