In unserer Kanzlei werden Sie umfassend erbrechtlich beraten und vertreten. Die Beratung umfasst vor allem die Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Testamente oder Erbverträge sowie durch Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge. Dazu gehören insbesondere:
Erbrecht
in Freiburg
Erbrecht
- Testamente
- gemeinschaftliche Testamente
- Erbverträge
- Übergabeverträge/Schenkungsverträge
Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten oder Lebenspartnern ist zu prüfen, ob das klassische „Berliner Testament“ sinnvoll ist oder ob es andere vorzugswürdige Gestaltungsmöglichkeiten gibt wie z. B. bei Patchwork-Familien.
Auch dann, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben und unsicher sind, wen Sie als Erben einsetzen möchten, können wir Sie gerne beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Erfahrung und Tätigkeit ist die Gestaltung von Behinderten- oder Bedürftigentestamenten. Durch diese soll Menschen, die auf den Bezug von Sozialleistungen zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, eine bestmögliche Nutzung des geerbten Vermögens nach dem Tod der Eltern ermöglicht werden.
Auch können wir Sie aufgrund unserer praktischen Erfahrungen darüber aufklären, wann eine Testamentsvollstreckung Sinn macht und wann nicht.
Bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen erarbeiten wir mit Ihnen einen beurkundungstauglichen Vertragsentwurf, besprechen die Folgen (sowie Wünsche und Sorgen) bei Bedarf mit allen Familienangehörigen und begleiten Sie zum abschließenden Notartermin.
Weiter können wir Sie im Rahmen unserer erbrechtlichen Kompetenz vertreten bei:
Auch dann, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben und unsicher sind, wen Sie als Erben einsetzen möchten, können wir Sie gerne beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Erfahrung und Tätigkeit ist die Gestaltung von Behinderten- oder Bedürftigentestamenten. Durch diese soll Menschen, die auf den Bezug von Sozialleistungen zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, eine bestmögliche Nutzung des geerbten Vermögens nach dem Tod der Eltern ermöglicht werden.
Auch können wir Sie aufgrund unserer praktischen Erfahrungen darüber aufklären, wann eine Testamentsvollstreckung Sinn macht und wann nicht.
Bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen erarbeiten wir mit Ihnen einen beurkundungstauglichen Vertragsentwurf, besprechen die Folgen (sowie Wünsche und Sorgen) bei Bedarf mit allen Familienangehörigen und begleiten Sie zum abschließenden Notartermin.
Weiter können wir Sie im Rahmen unserer erbrechtlichen Kompetenz vertreten bei:
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsrecht (Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, Abwehr von Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten)
- Klärung der Erbfolge einschließlich Erbscheinsverfahren
Für alle erbrechtlichen Mandate gilt: Neben der fachlich qualifizierten Beratung ist uns ein sensibler Umgang mit Ihrer familiären Situation und die Beachtung und Vermeidung von Konflikten in der Familie wichtig, wo Sie es für angezeigt halten.
Aktuelles aus dem Erbrecht
Fallstricke des Berliner Testaments
Erbrecht
2. Mai 2021
Es ist ganz einfach, ein Berliner Testament zu schreiben. Wenn sich aber nach dem Tod eines der testierenden Ehegatten die familiären Verhältnisse ändern, kann es für den längerlebenden Partner unmöglich sein, das Testament daran anzupassen. Das Kammergericht in Berlin musste schon im Jahr 2014 (Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 155/14) einen solchen Fall entscheiden. Die […]...