Bau- und ARCHITEKTENrecht
in Freiburg

Bau- und Architektenrecht

Die Themen rund um die Immobilie werden immer komplexer und erfordern eine intensive Spezialisierung. Schon die Projektierung eines neuen Bauvorhabens, gerade wenn man erstmalig, mit einem großen Finanzierungsaufwand, seinen „Traum vom eigenen Haus“ realisieren möchte, bedarf einer kompetenten Begleitung. Was sollte in einem Architektenvertrag zwingend vereinbart werden? Wie wird die Frage einer angemessenen Honorierung geregelt? Wie gehen die Bauherren und Architekten mit den Problemen um, die bei der Realisierung eines Bauprojekts entstehen können? Und zunehmend: Welche Probleme und Fallstricke verstecken sich bei Verträgen mit Fertighaus-Herstellern?

Um Planer und Bauherren kompetent beraten und vertreten zu können, ist neben der umfassenden Kenntnis dieser komplizierten Rechtsmaterie vor allem eine langjährige Erfahrung im Architekten- und Baurecht selbst, aber auch in bautechnischen Fragen, von großer Wichtigkeit.

Auf dieser Grundlage werden unsere Mandanten - Architekten, Landschaftsarchitekten, Statiker, Bauherren und Bauunternehmer - von uns beginnend mit dem Abschluss von Verträgen, über die baubegleitende Beratung während der Realisierung des Vorhabens bis zur Auseinandersetzung wegen Fragen der wechselseitigen Haftung und deren Klärung, vertreten.
Bei Bauvorhaben beraten wir Mandanten individuell in allen Projektphasen mit folgenden Schwerpunkten:
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen,
  • Prüfung von Honorar- und Haftungsfragen,
  • Sicherung und Klärung von Mängelansprüchen, insbesondere im Rahmen von selbständigen Beweisverfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung,
  • baubegleitende Beratung und Unterstützung der Bauherren,
  • die Vertretung in Bauprozessen.
Gerade im Architekten- und Baurecht ist es unser Ziel, außergerichtliche Lösungen zu erreichen und damit lange Prozesse und enorme Kosten für unsere Mandanten zu vermeiden. Dazu gehört die Empfehlung und Hinzuziehung von kompetenten Sachverständigen, die die Meinungsverschiedenheiten über die Ursache und Verantwortlichkeit von Planungs- und Baumängeln klären helfen. Hier können wir auf ein gutes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen. Der Gang zu Gericht muss immer das letzte Mittel bleiben.
Zuständigkeiten
Ulrich Jeutter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht