Die Themen rund um die Immobilie werden immer komplexer und erfordern eine intensive Spezialisierung. Schon die Projektierung eines neuen Bauvorhabens, gerade wenn man erstmalig, mit einem großen Finanzierungsaufwand, seinen „Traum vom eigenen Haus“ realisieren möchte, bedarf einer kompetenten Begleitung. Was sollte in einem Architektenvertrag zwingend vereinbart werden? Wie wird die Frage einer angemessenen Honorierung geregelt? Wie gehen die Bauherren und Architekten mit den Problemen um, die bei der Realisierung eines Bauprojekts entstehen können? Und zunehmend: Welche Probleme und Fallstricke verstecken sich bei Verträgen mit Fertighaus-Herstellern?
Um Planer und Bauherren kompetent beraten und vertreten zu können, ist neben der umfassenden Kenntnis dieser komplizierten Rechtsmaterie vor allem eine langjährige Erfahrung im Architekten- und Baurecht selbst, aber auch in bautechnischen Fragen, von großer Wichtigkeit.
Auf dieser Grundlage werden unsere Mandanten - Architekten, Landschaftsarchitekten, Statiker, Bauherren und Bauunternehmer - von uns beginnend mit dem Abschluss von Verträgen, über die baubegleitende Beratung während der Realisierung des Vorhabens bis zur Auseinandersetzung wegen Fragen der wechselseitigen Haftung und deren Klärung, vertreten.
Um Planer und Bauherren kompetent beraten und vertreten zu können, ist neben der umfassenden Kenntnis dieser komplizierten Rechtsmaterie vor allem eine langjährige Erfahrung im Architekten- und Baurecht selbst, aber auch in bautechnischen Fragen, von großer Wichtigkeit.
Auf dieser Grundlage werden unsere Mandanten - Architekten, Landschaftsarchitekten, Statiker, Bauherren und Bauunternehmer - von uns beginnend mit dem Abschluss von Verträgen, über die baubegleitende Beratung während der Realisierung des Vorhabens bis zur Auseinandersetzung wegen Fragen der wechselseitigen Haftung und deren Klärung, vertreten.