Vorsorgerecht
in Freiburg

Vorsorgerecht

Abgerundet wird unser Beratungsangebot in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht durch die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen („Patienten-Testament“) sowie von Betreuungsverfügungen und Sorgerechtsverfügungen.

Bei Vorsorgevollmachten geht es darum, wer Sie vertritt, wenn Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung abgewendet werden. Die verbreiteten Internet-Formulare können vielen alltäglichen Situationen gerecht werden, aber es sollte geprüft werden, ob die individuellen Lebensverhältnisse (z.T. einfache) Sonderregelungen nahe legen, die es im Internet nicht „von der Stange“ gibt.

Bei Patientenverfügungen geht es darum, festzulegen, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen noch ergriffen werden dürfen, wenn ein Mensch sich in einer kritischen medizinischen Situation befindet, die zum Tod führen kann. Auch hier zeigen wir unseren Mandanten auf, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo deren Grenzen liegen.

Die Betreuungsverfügung stellt insbesondere für alleinstehende Menschen eine Möglichkeit dar, für den Fall der Hilfebedürftigkeit und Einrichtung einer Betreuung Vorsorgeregelungen zu treffen. Diese sind dann verbindliche Vorgaben für einen gerichtlich bestellten Betreuer, wenn er seine Aufgaben für den Betreuten wahrnimmt.

Durch Sorgerechtsverfügungen können Eltern von Minderjährigen verbindlich festlegen, welche Personen das Sorgerecht für die Kinder wahrnehmen sollen, wenn beide Eltern verstorben sind oder wegen Erkrankung keine Entscheidungen für ihre Kinder treffen können. Mit Blick auf einen Unfall oder eine schwere Erkrankung empfiehlt es sich z.B., die Sorgerechtsverfügung nicht (!) als Teil eines Testaments zu errichten, weil Testamente erst nach dem Tod der Verfügenden eröffnet werden.
Zuständigkeiten
Uwe Matzeit
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Rolf C. Memming
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Aktuelles aus dem Vorsorgerecht

Der BGH bestärkt die Vorsorgevollmacht

In einer kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dung hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) juris­ti­sche Zwei­fel an der Wirk­sam­keit von Vor­sor­ge­voll­mach­ten mit aller Deut­lich­keit zurückgewiesen.  Der Voll­macht­ge­ber hat­te eine Vor­sor­ge­voll­macht erteilt, die von der zustän­di­gen Betreu­ungs­be­hör­de beglau­bigt wor­den war. Nach se...
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