Erbrecht
in Freiburg

Erbrecht

In unserer Kanzlei werden Sie umfassend erbrechtlich beraten und vertreten. Die Beratung umfasst vor allem die Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Testamente oder Erbverträge sowie durch Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge. Dazu gehören insbesondere:
  • Testamente
  • gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Übergabeverträge/Schenkungsverträge
Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten oder Lebenspartnern ist zu prüfen, ob das klassische „Berliner Testament“ sinnvoll ist oder ob es andere vorzugswürdige Gestaltungsmöglichkeiten gibt wie z. B. bei Patchwork-Familien.
Auch dann, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben und unsicher sind, wen Sie als Erben einsetzen möchten, können wir Sie gerne beraten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Erfahrung und Tätigkeit ist die Gestaltung von Behinderten- oder Bedürftigentestamenten. Durch diese soll Menschen, die auf den Bezug von Sozialleistungen zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, eine bestmögliche Nutzung des geerbten Vermögens nach dem Tod der Eltern ermöglicht werden.
Auch können wir Sie aufgrund unserer praktischen Erfahrungen darüber aufklären, wann eine Testamentsvollstreckung Sinn macht und wann nicht.

Bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen erarbeiten wir mit Ihnen einen beurkundungstauglichen Vertragsentwurf, besprechen die Folgen (sowie Wünsche und Sorgen) bei Bedarf mit allen Familienangehörigen und begleiten Sie zum abschließenden Notartermin.

Weiter können wir Sie im Rahmen unserer erbrechtlichen Kompetenz vertreten bei:
  • Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
  • Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht (Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, Abwehr von Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten)
  • Klärung der Erbfolge einschließlich Erbscheinsverfahren
Für alle erbrechtlichen Mandate gilt: Neben der fachlich qualifizierten Beratung ist uns ein sensibler Umgang mit Ihrer familiären Situation und die Beachtung und Vermeidung von Konflikten in der Familie wichtig, wo Sie es für angezeigt halten. 
Zuständigkeiten
Uwe Matzeit
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Rolf C. Memming
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Aktuelles aus dem Erbrecht

Fall­stri­cke des Ber­li­ner Testaments

Es ist ganz ein­fach, ein Ber­li­ner Tes­ta­ment zu schrei­ben. Wenn sich aber nach dem Tod eines der tes­tie­ren­den Ehe­gat­ten die fami­liä­ren Ver­hält­nis­se ändern, kann es für den län­ger­le­ben­den Part­ner unmög­lich sein, das Tes­ta­ment dar­an anzupassen.  Das Kam­mer­ge­richt in Ber­lin muss­te schon im Jahr 2014 (Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 1...
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